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Alles Wissenswerte rund um die Wohnungsgeberbestätigung

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Seit dem 01.November 2015 müssen Vermieter, auch Wohnungsgeber genannt, ein Formular für ihre neuen Mieter ausfüllen, damit sich diese ummelden können. Dieses Formular nennt sich Wohnungsgeberbestätigung und ist bei Einzug in eine neue Wohnung seit dem 01.11.2015 Pflicht! Durch die neue Pflicht tritt ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft. Der Inhalt des Formulars ist im Bundesmeldegesetz §19 geregelt. Der Paragraph gibt fünf Inhalte vor, die enthalten sein müssen. Angegeben werden muss die Info, ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt, eine Angabe des Datums ist ebenfalls Pflicht, zudem müssen auch Name und Anschrift des Wohnungsgebers enthalten sein.

14 Marz 2017